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| Hör' mal den Hunting! - Teil 1 |
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Im Blickpunkt spricht der zertifizierte Sachverständige und Energieausweisaussteller Frank Hunting über die novellierte Energiesparverordnung (EnEV), die seit Oktober 2009 gültig ist.
Blickpunkt: Herr Hunting, Sie haben vor kurzem die Prüfung zum Sachverständigen und Energieausweisausteller bewältigt. Seit 1. Oktober diesen Jahres gibt es eine novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV), die die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Altbausanierungen verschärft. Können Sie uns als Experte diesen Sachverhalt genau erläutern? Frank Hunting: Die Energieeinsparverordnung ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr sind rechtliche Grundlagen über bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch in Gebäuden geregelt. Die Deutsche Energie-Agentur entwickelte 2004 einen bundeseinheitlichen Prototyp der energetischen Beschaffenheit eines Hauses. In diesem so genannten Energieausweis wird der Energiestatus für das jeweilige Gebäude, das heißt die Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme sowie entstehende Verluste, beschrieben. Die Erneuerung der EnEV vom 1. Oktober 2009 nimmt Anpassungen an der bisher gültigen Version von 2007 vor und verschärft die Richtlinien. Blickpunkt: Können Sie absoluten Laien auf diesem Gebiet die wichtigsten Änderungen in diesem Zusammenhang veranschaulichen? Frank Hunting: Die neuen Anforderungen lassen sich am Besten an Prozentzahlen festmachen. Nehmen wir das Beispiel Altbausanierung: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt, wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern, müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher erfordert. Alternativ dazu kann die Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung um 30 Prozent senken. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden. Auch bei Neubauten muss der Jahres-Primärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen, als noch 2007 gefordert. Damit habe ich die Verschärfungen kurz angerissen. Die Zusammenhänge der gesamten Energieeinsparverordnung sind sehr komplex und mögliche Energiesparmaßnahmen müssen auch immer der individuellen Situation angepasst werden. Blickpunkt: Wer sanieren will, hat viele offene Fragen: Welche Baumaßnahme ist besonders dringend? Welche Technik, welche Materialien soll ich verwenden? Ein konkretes Beispiel: Morgen steht ein Kunde vor Ihnen und sagt: „Herr Hunting, der Energieverbrauch in meinem Haus ist nicht mehr auf dem neuesten Stand! Ich hätte gerne die Standards der neuen Energieeinsparverordnung.“ Wie begegnen Sie diesem Kunden? Frank Hunting: Einen kompletten Einzelfall zu simulieren, ist nicht einfach. Am Anfang sind umfangreiche Berechnungen zum Energiestatus des gesamten Gebäudes – vom Keller bis zum Dach - notwendig. Einzelne Werte aus dem Heizungs- oder Warmwasserverbrauch reichen nicht aus, es benötigt eine komplette Energieverbrauchsermittlung. Anhand der gemessenen Daten kann die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Ich kläre den Kunden über die Schwachstellen des Energieverbrauchs auf und gebe ihm Empfehlungen zur Modernisierung. Dabei spielt die Amortisation eine große Rolle. Der Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen, die Sparmaßnahmen beziehen sich auf den Energieverbrauch UND die Kosten.
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